Weitere Leistungen
Wier bieten Ihnen eine Reihe sonstiger Leistungen an, die überwiegend den Bereich der Vorsorge und Früherkennung betreffen.
Im einzelnen sind dies:
Krebsvorsorge/Früherkennung für Männer
Das von den gesetzlichen Krankenkassen getragene Vorsorge- und Früherkennungsprogramm für Männer gliedert sich zeitlich auf in:
- den "Gesundheits-Check 35": ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre
- Krebsfrüherkennung: ab dem 45. Lebensjahr jährliche Untersuchung von Prostata, äußerem Genitale und den tastbaren Lymphknotenstationen
- das Haukrebsscreening: ab dem 35 Lebensjahr alle 2 Jahre (vorzugsweise über den Hautarzt)
- die Darmkrebsfrüherkennung: ab dem 50. Lebensjahr jährlich ein Stuhltest auf occultes (nicht sichtbares) Blut im Stuhl
- die Darmkrebsvorsorge: ab dem 55. Lebensjahr eine Darmspiegelung, bei unauffälligem Ergebnis Wiederholung nach 10 Jahren; alternativ ab dem 55 Lebensjahr Stuhltest auf occultes Blut alle 2 Jahre
Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen im Überblick finden Sie hier zum Download
Darmkrebsvorsorge
Seit 2003 wird von allen gesetzlichen Krankenkassen als Ergänzung bisheriger Maßnahmen zur Darmkrebsvorsorge eine Dickdarmspiegelung ab dem 55. Lebensjahr angeboten.
Hintergrund ist das deutliche Ansteigen von zunächst meist gutartigen Darmpolypen etwa ab dem 50 Lebensjahr. Etwa bei jedem Dritten ab 50 findet man einen oder mehrere Polypen. Der klassische Darmpolyp, ein Adenom, wird für etwa 95 % des Dickdarmkrebses verantwortlich gemacht. Man geht davon aus, dass für die Entwicklung eines mittels Spiegelung sichtbaren, abtragungswürdigen Polypen etwa 10 Jahre vergehen. Eine unauffällige Darmspieglung wird daher in aller Regel unter dem reinen Vorsorgeaspekt erst nach 10 Jahren zur Wiederholung empfohlen.
Sollte in der eigenen Familie (damit sind Eltern und Geschwister gemeint) eine Darmkrebserkrankung bekannt sein, ergibt sich hieraus für Sie unter Umständen die Empfehlung zu einer wesentlich früheren Untersuchung, d.h. etwa 10 Jahre vor dem Erkrankungsalter der in der Familie betroffenen Person.
Die Darmspiegelung bietet in diesem Zusammenhang die bestmögliche Dickdarmkrebsvorsorge. Sie ist die einzige Maßnahme, bei der sich neben dem Erkennen verdächtiger Schleimhautveränderungen in gleicher Situation auch die Möglichkeit einer Behandlung, nämlich der Polypenentferrnung ergibt.
Sollte die Untersuchung sogar zur Diagnose einer Dickdarmkrebserkrankung führen, ist auch dies in aller Regel von Vorteil für den Betroffenen. Dadurch, dass der Krebs meist in einem frühen Stadium entdeckt wird, ist er mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft heilbar. Wird eine Darmkrebserkrankung erst durch Schmerzen, Abgang von Blut, einen Darmverschluss oder eine unklare Blutarmut entdeckt, ist meist bereits ein fortgeschritteneres Stadium und damit häufig eine begrenzte Heilbarkeit gegeben.
Also: Eine Vorsorgespiegelung ist sehr gut begründet und auf jeden Fall sinnvoll. Sie ist im echten Sinne Vorsorge und nur im Einzelfall Früherkennung.
Sollten Sie sich dennoch nicht/noch nicht für eine Spiegelung entscheiden können, nutzen Sie bitte eine der anderen Möglichkeiten zur Vorsorge, in erster Linie den Ihnen vermutlich bekannten Stuhltest auf occultes (verstecktes) Blut.
Dieser Test ist wesentlich weniger treffsicher als die Spiegelung, aber auf jeden Fall viel besser als gar keine Maßnahme.
Eine CT-Colonographie (Verfahren mittels Computertomographie) ist aufwendiger als die Spiegelung, wird seltener angeboten, ist mit einer Röntgenstrahlenbelastung verbunden und lediglich ein diagnostisches Verfahren: Sollte ein Polyp nachgewiesen werden, müsste dieser im Anschluss mittels einer normalen Darmspiegelung entfernt werden.
Auch wenn Sie Bedenken haben: Nutzen Sie ein unverbindliches Vorgespräch, in dem alle Ihre Fragen und ggfs. Bedenken ausführlich erörtert werden. Die Entscheidung treffen immer nur Sie.
Wir führen in der Praxis täglich 3 bis 4 Darmspiegelungen durch.
Zur Spiegelung selbst erfahren Sie mehr unter Verdauungsorgane.
Impfberatung
Gerne können wir Siezu den gängigen empfohlenen Impfungen beraten. Sehr hilfreich ist hierfür ein vorhandener Impfausweis. Dabei wird auch berücksichtigt, ob Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, bei der bestimmte Impfungen besonders empfehlenswert sind.
Eine reisemedizinische Beratung gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und wird nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet.
Eine weitere Übersicht, hier der ständigen Impfkomission des Robert-Koch-Institutes, erhalten Sie durch Anklicken des Posters.
Sehr ausführliche Impfinformationen finden Sie im epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Institutes.
Allgemeine Sporttauglichkeitsuntersuchung
Sport gehört vielleicht auch für Sie schon zu einem wichtigen Alltagsbestandteil, vermittelt er doch bei einer häufig durch Bewegungsarmut gekennzeichneten Alltagssituation in Beruf, Ausbildung, Schule eine gute Gelegenheit der "Stressabfuhr" und damit eine Quelle für körperliches und psychisches Wohlbefinden. Zudem steigert vor allem regelmäßiges, d.h. möglichst 3-mal wöchentliches 30- bis 45-mintüges Ausdauertraining die körperliche Fitness, den Erhalt der Muskelmasse, die körperliche Immunabwehr und geistige Leistungsfähigkeit.
Andererseits kann körperliche Anstrengung auch Risiken in sich bergen. Hiermit sind sowohl orthopädische Probleme aufgrund einer unangemessenen Belastung oder Fehlbelastung gemeint als auch eine Gefährdung im Sinne gravierender Herz/Kreislaufprobleme bis hin zum plötzlichen Herztod.
Aus diesen Vorbemerkungen ergeben sich einige Empfehlungen:
- suchen Sie sich den Sport, der zu Ihnen passt. Laufen z.B. ist nicht jedermanns Sache und vielleicht auch gar nicht geeignet wegen möglicher schon vorhandener Gelenkprobleme
- beginnen Sie mit Sport vielleicht besser in einem Sportverein oder unter sonstiger Anleitung. Für den einen ist die Gruppe - auch wegen der sich ergebenden Sozialkontakte - genau das Richtige, der andere wird die Unabhängigkeit im Einzelsport bevorzugen
- wenn Sie lange nicht sportlich aktiv waren, sollten Sie insbesondere ab dem 35. Lebensjahr vorher eine Untersuchung mit Ruhe- und Belastungs-EKG und bestenfalls auch einer Ultraschalluntersuchung des Herzens durchführen lassen. Hierzu können Sie gerne einen Termin vereinbaren.
Diese Leistung gehört nicht zum Katalog der gesetzlichen Krankenkassen und wird nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet.
Zu den einzelnen Untersuchungen erfahren Sie mehr unter Herz/Kreislauf.
Tauchsporttauglichkeitsuntersuchung
Im Rahmen der Tauchsporttauglichkeitsuntersuchung sind neben der Erhebung Ihrer Vorgeschichte weitere Bestandteile die körperliche Untersuchung, ggfs. ein EKG, eine Lungenfunktionsprüfung, eine Röntgenuntersuchung des Thorax und ein Ohrspiegelbefund sowie eine entsprechende Bescheinigung.
Diese Leistung gehört nicht zum Katalog der gesetzlichen Krankenkassen und wird nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet.