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medizin und pflege

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Kinder-Unfallchirurgie

Die Behandlung von Knochenbrüchen bei Kindern erfolgt im Gegensatz zur Behandlung von Verletzungen im Erwachsenenalter wesentlich häufiger ohne Operation. Häufig ist eine Stabilisierung im Gips ausreichend, da der kindliche Knochen im Gegensatz zum erwachsenen Knochen noch in der Lage ist, Fehlstellungen im Wachstum vollständig auszugleichen. Altersabhängig können deshalb gewisse Fehlstellungen akzeptiert werden, da sich der kindliche Knochen innerhalb weniger Wochen vollständig regeneriert und Fehlstellungen vollständig korrigiert, so dass der ehemalige Bruch nicht mehr sichtbar ist.

Diese Fähigkeit zur selbstständigen Heilung ist um so ausgeprägter, je jünger ein Kind ist. Sollte trotzdem eine Operation notwendig sein, da die Fehlstellung die Möglichkeit der selbstständigen Korrekturmöglichkeit überschreitet, erfolgt die Versorgung mit möglichst kleinen Schnitten (minimalinvasiv).

Hierbei werden zum Beispiel bei Gelenkbrüchen einzelne Schrauben durch kleine Stiche in der Haut eingebracht, um den Bruch zu stabilisieren, nachdem er vorher eingerenkt wurde. Ist nicht das Gelenk, sondern der Ober- oder Unterschenkel, bzw. der Ober- oder Unterarmknochen im mittleren Anteil betroffen, dann erfolgt die Stabilisierung durch elastische Nägel aus Titan, die ebenfalls über kleine Stiche in der Haut in den Knochen eingebracht werden und diesen von Innen stabilisieren.

In seltenen Fällen, wenn es sich zum Beispiel um einen offenen Knochenbruch mit gleichzeitig schwerer Schädigung der umgebenen Weichteile (Haut, Muskulatur, Nerven und Gefäße) handelt, muss gegebenenfalls eine Stabilisierung mit einem äußeren Spanner (Fixateur externe) erfolgen.

Wann immer möglich wird die Behandlung ambulant durchgeführt, um das verletzte Kind in der gewohnten häuslichen Umgebung bei den Eltern zu belassen. Die Entfernung des eingebrachten Metalls erfolgt, wenn der Bruch nach Röntgenkontrolle fest verheilt ist, normalerweise regelhaft ambulant. Sollte abhängig von der Schwere der Verletzung eine stationäre Behandlung notwendig sein, besteht die Möglichkeit auf Wunsch ein Elternteil zusammen mit dem Kind gemeinsam in einem Zimmer unterzubringen.

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