Entlassung aus dem Krankenhaus
Kann ich mit MRSA entlassen werden?
Ja. Die MRSA-Besiedlung hat keinen Einfluss auf die Entlassung. Bei einer MRSA-Infektion entscheidet der behandelnde Arzt - in Absprache mit Ihrem Hausarzt-, ob eine ambulante Behandlung möglich ist.
Maßnahmen zu Hause
Sollte bei Ihnen eine Sanierung ambulant weiter geführt werden müssen, erfahren Sie dieses durch den behandelnden Arzt. Ihr Hausarzt wird von uns ebenfalls darüber informiert.
Wichtiges für zu Hause
Ihre Familie ist durch den MRSA nicht gefährdet. Sie können ganz normalen Kontakt mit allen Angehörigen pflegen.
Angehörige in Sondersituationen
Angehörige mit offenen Wunden, Dialysepatienten, Patienten mit einer starken Abwehrschwäche und Schwangere sollten keinen innigen Kontakt pflegen.
Arztbesuch/Ambulante Pflege
Geben Sie selber bitte ebenfalls die Information über Ihren MRSA-Befund an Ihren behandelnden Arzt weiter. Werden Sie ambulant gepflegt, sollten Sie den Pflegedienst über Ihre MRSABesiedlung informieren. Um eine Verbreitung zu vermeiden, werden die Mitarbeiter ähnliche Hygienemaßnahmen wie die im Krankenhaus bei Ihnen zu Hause einhalten. Im Rahmen der Pflegeüberleitung werden wir den ambulanten Pflegedienst bzw. das Pflegeheim ebenfalls informieren.
Öffentliche Einrichtungen
Selbstverständlich können Sie als MRSA-Träger nach der Entlassung aus dem Krankenhaus Ihre üblichen Tätigkeiten und Besuche ausführen. Sie dürfen selbstverständlich öffentliche Verkehrsmittel nutzen und auch gegen einen Theater-, Kino- oder Konzert-Besuch ist nichts einzuwenden.
Erneute Aufnahme ins Krankenhaus
Sie sollten bei der Aufnahme erwähnen, dass Sie MRSA-Träger waren oder sind. Dann werden weitere Maßnahmen eingeleitet (z. B. Isolierung, erneute Abstriche, Sanierung).